Im vorliegenden Fall ist ein Fahrer einer Katze ausgewichen. Hierbei kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und in der Folge wurde eine Straßenlaterne vom Fahrzeug des Ausweichenden und zudem das Fahrzeug des Ausweichenden selbst von einem nachfolgenden Transporter beschädigt.
Bei dieser Sachlage liegt nur ein Schadensereignis vor.
Bei dieser Sachlage liegt nur ein Schadensereignis vor.
Die Folge:
Die Selbstbeteiligung der Kfz-Kaskoversicherung kann nur einmal abgezogen werden.
AG Berlin-Mitte, 12.07.2011 - Az: 111 C 3105/10
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