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Ausweichen vor Katze und die Beschädigung von Pkw und Straßenlaterne

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ist ein Fahrer einer Katze ausgewichen. Hierbei kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und in der Folge wurde eine Straßenlaterne vom Fahrzeug des Ausweichenden und zudem das Fahrzeug des Ausweichenden selbst von einem nachfolgenden Transporter beschädigt.

Bei dieser Sachlage liegt nur ein Schadensereignis vor.

Die Folge:

Die Selbstbeteiligung der Kfz-Kaskoversicherung kann nur einmal abgezogen werden.


AG Berlin-Mitte, 12.07.2011 - Az: 111 C 3105/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Natalie Reil, Landshut