Auffahrunfall wegen entlaufendem Pferd - wer haftet?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern das Verhalten eines entlaufenden Pferdes kausal die Schadensentstehung geworden ist, ist der Halter schadensersatzpflichtig.
Daher haftet der Halter, wenn es wegen freilaufender Pferde auf der Fahrbahn zu einem Auffahrunfall kommt, weil der Vordermann eine Vollbremsung durchgeführt hat. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass das Verhalten des Tieres alleinige Unfallursache war. Auch ein direkter Kontakt zwischen Pferd und Geschädigtem ist nicht erforderlich. Es genügt, dass das Verhalten des Tieres den Vordermann zu einer Handlung veranlasste, welche sodann zum Eintritt des Schadens führt (hier: Vollbremsung).
LG Erfurt, 07.09.2010 - Az: 10 O 516/09
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...