Da es der freien Arztwahl widerspricht, kann ein Arbeitgeber nicht beschließen, Atteste bestimmter Ärzte grundsätzlich nicht anzuerkennen und in solchen Fällen die Lohnfortzahlung zu verweigern.
LG Erfurt - Az: 2 HK 0 180/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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