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Haarwildunfall - im Zweifel zahlt die Versicherung!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall zweifelte die in Anspruch genommene Kaskoversicherung an dem von Versicherungsnehmer angegebenen Wildunfall und beauftragte eine Woche nach dem Vorfall einen Gutachter. Dieser konnte keinerlei Spuren für einen Wildschaden feststellen, so dass die Versicherung jegliche Zahlung verweigerte. Der Fahrer konnte

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OLG Hamm, 20.02.2008 - Az: 20 U 134/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Natalie Reil, Landshut