Weicht ein Fahrer einem Fuchs aus und kommt es hierdurch zu einem Unfall, so besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Vollkaskoversicherung, da es sich um eine Überreaktion handelt.
Es ist vom Fahrer abzuwägen, durch welches Verhalten am Fahrzeug die größeren Schäden entstehen würden - auf das Leben des Tieres kommt es aus Sicht des Versicherungsschutzes nicht an.
Bei einem Kleintier wie einem Fuchs ist das Schadensrisiko durch Ausweichen i.a. größer als bei einem Zusammenstoß.
LG Marburg, 24.05.2006 - Az: 2 O 80/05
ECLI:DE:LGMARBU:2006:0524.2O80.05.0A
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