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Zebrastreifen - langsam fahren oder nicht?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fahrzeug muss nur dann mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren, wenn ein Fußgänger den Überweg erkennbar benutzen will. Dies ergibt sich aus § 23 I S.2 StVO in Verbindung mit S.1 dieser Vorschrift. Eine allgemeine Verpflichtung zu mäßiger Geschwindigkeit an Fußgängerüberwegen existiert indes nicht.

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OLG Stuttgart, 30.05.2014 - Az: 1 Ss 358/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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