Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.717 Anfragen

Einfahrt in Umweltzone nur mit Plakette ist kein Verstoß gegen Art. 3 I GG

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Zulassung der Einfahrt in Umweltzonen nur für bestimmte Fahrzeuge, die einen geringen Schadstoffausstoß aufweisen, ist auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zweifelhaft. Der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln. Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt, kurzum, wenn die Maßnahme als willkürlich bezeichnet werden muss. Davon kann hier nicht die Rede sein. Die in den genannten Vorschriften vorgenommene Differenzierung zwischen Fahrzeugen mit und solchen ohne Plakette ist geeignet, die Luftqualität zu verbessern. Dies ist ein sachlicher Grund für die Differenzierung.


OLG Hamm, 26.06.2013 - Az: 1 RBs 85/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.717 Beratungsanfragen

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant