Parkt ein Fahrzeug ohne Umweltplakette im ruhenden Verkehr, so liegt keine Ordnungswidrigkeit gemäss § 25 a StVG vor. Auch wenn § 25 a StVG bzgl. aller Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt, die durch Halten oder Parken erfüllt werden und nicht nur für Zuwiderhandlungen gegen §§ 12, 13 und 18 VIII StVO, so ist aber zu berücksichtigen, dass von einem parkenden Fahrzeug keine unmittelbare Gefahr in Bezug auf Partikelemissionen ausgeht. Es muss bei dem Verkehrszeichen
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Wuppertal, 05.07.2010 - Az: 15 OWI 242/11
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


