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Aufbauseminar nach Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit während der Probezeit!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betroffene hatte während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen (unerlaubter Überholvorgang). Diese Verkehrsordnungswidrigkeit, die zu einer Punkteeintragung ins Verkehrszentralregister (VZR) geführt hat, berechtigt die zuständige Behörde eine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen.


VG Augsburg, 10.10.2012 - Az: AU 7 S 12/1189


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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