Der Betroffene hatte während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen (unerlaubter Überholvorgang). Diese Verkehrsordnungswidrigkeit, die zu einer Punkteeintragung ins Verkehrszentralregister (VZR) geführt hat, berechtigt die zuständige Behörde eine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen.
VG Augsburg, 10.10.2012 - Az: AU 7 S 12/1189
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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