Sofern ein Auto beim Waschvorgang in einer Autowaschanlage beschädigt wird und der Betreiber in der Schadensanzeige an seine Haftpflichtversicherung eine Verantwortlichkeit des Nutzers verneint, so kann dieses Schreiben im Schadensersatzprozess nach den Grundsätzen eines Schuldbekenntnisses zu einer Beweiserleichterung für den Nutzer führen.
AG Ludwigslust, 30.11.2011 - Az: 5 C 94/10
ECLI:DE:AGLUP:2011:1130.5C94.10.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


