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Betriebskosten: Wann sind digitale Belege ausreichend?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Recht des Mieters auf Belegeinsicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung bezieht sich auf die Originalbelege, sofern diese noch vorhanden sind. Er kann in diesem Fall nicht auf digitale Belege verwiesen werden. Ein anderes gilt für den Fall, dass die Belege digitalisiert und dann vernichtet werden.


AG Ludwigslust, 14.03.2022 - Az: 44 C 504/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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RJanson, Rodenbach
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