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Betriebskosten: Wann sind digitale Belege ausreichend?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Recht des Mieters auf Belegeinsicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung bezieht sich auf die Originalbelege, sofern diese noch vorhanden sind. Er kann in diesem Fall nicht auf digitale Belege verwiesen werden. Ein anderes gilt für den Fall, dass die Belege digitalisiert und dann vernichtet werden.


AG Ludwigslust, 14.03.2022 - Az: 44 C 504/20


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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