Autofahrer müssen nicht nur Kinder bis ca. 10 Jahren im Auge behalten, es besteht auch eine Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber Jugendlichen bis zu etwa 14 Jahren.
Kommt es aufgrund von Unachtsamkeiten eines die Straße überquerenden 11 Jahre alten Kindes zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, welches die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, so kann den Kraftfahrer eine Mithaftung von 40% treffen, wenn bei erhöhter Aufmerksamkeit ein Abbremsen noch möglich gewesen wäre.
Kommt es aufgrund von Unachtsamkeiten eines die Straße überquerenden 11 Jahre alten Kindes zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, welches die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, so kann den Kraftfahrer eine Mithaftung von 40% treffen, wenn bei erhöhter Aufmerksamkeit ein Abbremsen noch möglich gewesen wäre.
OLG Hamm, 11.04.2005 - Az: 13 U 144/04
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