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Bei Kindern und Jugendlichen müssen Autofahrer besondere Vorsicht an den Tag legen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Autofahrer müssen nicht nur Kinder bis ca. 10 Jahren im Auge behalten, es besteht auch eine Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit gegenüber Jugendlichen bis zu etwa 14 Jahren.

Kommt es aufgrund von Unachtsamkeiten eines die Straße überquerenden 11 Jahre alten Kindes zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, welches die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, so kann den Kraftfahrer eine Mithaftung von 40% treffen, wenn bei erhöhter Aufmerksamkeit ein Abbremsen noch möglich gewesen wäre.


OLG Hamm, 11.04.2005 - Az: 13 U 144/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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