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Keine Schrittgeschwindigkeit an Straßenbahnhalteinsel

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur weil die Möglichkeit besteht, daß Fußgänger auf die Straße laufen könnten, muß beim Vorbeifahren an einer Straßenbahnhalteinsel noch nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, daß sein Vorrecht beachtet wird.


OLG Celle, 12.05.2005 - Az: 14 U 232/04

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