Im zu entscheidenden Fall war ein Fahrgast während der Fahrt aufgestanden, weil er einem Gehbehinderten beim Entwerten seiner Fahrkarte helfen wollte und aufgrund einer gleichzeitigen Vollbremsung gestürzt. Da während der Fahrt mit ruckartigen Bewegungen zu rechnen ist, die die Standsicherheit beeinträchtigen, besteht kein Schadensersatzanspruch gegen den Beförderer. Für die Fahrkartenentwertung bestand im übrigen keine rechtliche Notwendigkeit, da diese auch beim nächsten Halt hätte vorgenommen werden können.
KG, 01.03.2010 - Az: 12 U 95/09
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