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Konstruktionsfehler Becherhalter: Autohersteller haftet für Fahrzeugschäden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Autohersteller haftet für Schäden an fahrzeugeigenen Bedienelementen, wenn diese konstruktionsbedingt unterhalb von Getränkebecherhaltern angebracht sind und durch überschwappende Flüssigkeit beschädigt werden können. Die fehlerhafte Anordnung von Becherhalter und Bedienteil stellt einen Konstruktionsfehler dar. Ein Eigenverschulden des Fahrzeugnutzers ist in solchen Konstellationen grundsätzlich zu verneinen, sofern dieser nicht in geeigneter Form auf die konkrete Beschädigungsgefahr hingewiesen wurde.

Ein Konstruktionsfehler liegt vor, wenn die Bauweise eines Fahrzeugs dazu führt, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch - also der Nutzung der werkseitig vorgesehenen Becherhalter während der Fahrt - Flüssigkeit auf darunter liegende Bedienelemente gelangen und diese beschädigen kann. Im fahrenden Fahrzeug ist es selbst bei sorgfältiger Handhabung nicht in jedem Fall vermeidbar, dass Flüssigkeit aus einem abgestellten Becher überschwappt. Dieser Umstand ist für den Hersteller bei der Konstruktion vorhersehbar und muss durch geeignete konstruktive Maßnahmen berücksichtigt werden. Entweder sind empfindliche Bedienteile nicht unterhalb von Becherhaltern anzubringen, oder es sind Schutzvorkehrungen zu treffen, die eine Beschädigung durch Flüssigkeit ausschließen.

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LG Köln, 23.02.2005 - Az: 10 S 273/04

ECLI:DE:LGK:2005:0223.10S273.04.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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