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Umgestürzter Baum - Grundstückseigentümer haftet für Schäden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück befindliche Bäume nicht durch einen Fachmann ausreichend kontrollieren lassen, so haftet der Eigentümer für Schäden, die beim Umstürzen des Baumes entstanden sind (hier: an einem geparkten Pkw).

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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