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Polizei haftet nicht bei Beschädigungen am PKW anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das LG Magdeburg hat die Klage einer PKW Besitzerin gegen die Polizei abgewiesen.

Der erwachsene Sohn der Klägerin nutzte ohne Wissen seiner Mutter den PKW für Fahrten, um damit Drogen einzukaufen. Bei einer polizeilichen Durchsuchung des Fahrzeuges nach Drogen unter Einsatz eines Hundes verursachte der Hund Kratzer und Lackschäden am Fahrzeug. Gefunden wurden Marihuana und ein geladener Revolver. Die Klägerin beziffert ihren Schaden mit rund 4.000 €. Die Polizei bestreitet dessen Höhe und beruft sich auf die Rechtmäßigkeit des Einsatzes.

Das Landgericht hat entschieden, dass die Autobesitzerin ihren entstandenen Schaden nicht von der Polizei ersetzt verlangen kann, da die Durchsuchung und auch der Einsatz des Hundes rechtmäßig waren. Dabei etwaig entstandene Schäden müssen nicht die Polizei und damit die Steuerzahler tragen.

Allerdings hat die Mutter einen Anspruch gegen ihren Sohn, da davon auszugehen ist, dass sie mit der Überlassung des PKW's an ihren nicht damit einverstanden war, dass dieser den PKW für Fahrten zur Beschaffung und zum Transport von Betäubungsmitteln nutzt.


LG Magdeburg, 14.07.2011 - Az: 10 O 787/11 (176)

ECLI:DE:LGMAGDE:2011:0714.10O787.11.176.0A

Quelle: PM des LG Magdeburg

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