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Keine Haftung des TÜV für Untersuchungsfehler

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Grundsatz, daß die den amtlichen Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bei der technischen Prüfung nach § 21 Satz 3 StVZO treffenden Amtspflichten nicht dem Schutz des Vermögens des zukünftigen

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