Im vorliegenden Fall hatte ein helfender Nachbar beim Anschluß der Starthilfekabel die Pole verwechselt und hierbei einen Schaden am Fahrzeug verursacht. Der Geschädigte verlangte nun die Reparaturkosten. Da hier nach Ansicht des Gerichts lediglich
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AG Kaufbeuren - Az: 3 C 1193/00
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