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Löschung von Punkten unter Anwendung der Löschungsregelung in § 65 Abs 3 Nr 1 StVG

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Verhältnis der Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG in der ab 01.05.2014 geltenden Fassung zum sog. Tattagprinzip ist ungeklärt. Es ist deshalb zweifelhaft, ob eine Fahrerlaubnisentziehung, die wegen des Erreichens von 18 Punkten unter dem Regime des Punktsystems verfügt worden ist, nach dem Tattagprinzip weiterhin rechtmäßig ist, obwohl im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier des Widerspruchsbescheids - die Tat, die zum Erreichen von 18 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister geführt hat, in Folge des Übergangs zum Fahreignungs-Bewertungssystem nicht mehr berücksichtigungsfähig und daher am 01.05.2014 zu löschen ist.


VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - Az: 10 S 1302/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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