Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.574 Anfragen

Das Tattagsprinzip bei der Bonusregelung im Punktesystem

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch bei der Anwendung der Bonusregelung des § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG ist auf den Tag der Begehung des Verkehrsverstoßes abzustellen (sog. Tattagprinzip).

Die Regelung des § 4 V StVG zeigt deutlich, dass der Gesetzgeber die bei Erreichen von 18 Punkten zwingende Entziehung der Fahrerlaubnis davon abhängig gemacht hat, dass gegenüber dem Betroffenen zuvor die Maßnahmen nach § 4 III S.1 Nrn.1 und 2 StVG ergriffen wurden, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene darauf noch in der erwünschten Weise reagieren kann, nämlich indem er sein Verhalten im Straßenverkehr ändert. Die Bestimmung des § 4 V StVG soll nach dem Regelungskonzept des Gesetzgebers sicherstellen, dass die Ungeeignetheitsvermutung des § 4 III S.1 Nr.3 StVG aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erst greift, wenn der Betr. zuvor alle "Warnstufen" durchlaufen hat.
Diese Warnfunktion kann lediglich das Tattagprinzip, nicht jedoch das Rechtskraftprinzip im gebotenen Umfang sicherstellen.


VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - Az: 10 S 82/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz