Wird ein Fahrzeug auf einem privaten Park&Ride Parkplatz unzulässig abgestellt (vorliegend: mind. 4 Tage lang) und sehen die Vertragsbedingungen hierfür eine Vertragsstrafe von 30 € je Tag der verbotswidrigen Nutzung vor, so haftet der Fahrzeughalter als Zustandsstörer auch dann, wenn er nicht der Fahrer war.
Der Fahrzeughalter konnte schließlich alleine darüber bestimmen, wer sein Fahrzeug nutzt, vorliegend hatte er zumindest dieses freiwillig einem Dritten überlassen. Daher ist ihm die Beeinträchtigung zuzurechnen.
Der Fahrzeughalter konnte schließlich alleine darüber bestimmen, wer sein Fahrzeug nutzt, vorliegend hatte er zumindest dieses freiwillig einem Dritten überlassen. Daher ist ihm die Beeinträchtigung zuzurechnen.
AG Brandenburg, 26.09.2016 - Az: 31 C 70/15
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


