Im vorliegenden Fall fuhr ein Fahrer auf einem Firmengelände rückwärts aus einer Parklücke heraus. Hierbei kollidierte er mit einem stehenden Pkw, welches darauf wartete, aus der Ausfahrt des Firmengeländes in den fließenden Verkehr einfahren zu können.
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AG Hohenstein-Ernstthal, 15.10.2013 - Az: 1 C 71/13
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