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Parken vor mehreren Garagen/Hofeinfahrt
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Auch wenn dem Ausfahrenden eine Rangierfläche über benachbarte Garagenvorflächen oder Hofeinfahrten grundsätzlich möglich ist, muss ein
Fahrzeugführer, der vor einer Hofeinfahrt auf der schmalen Straße davor
parkt, berücksichtigen, dass der Ausparkende nicht ständig den gesamten Rangierraum nutzen kann (oder nicht darf), so dass eine Kollision des Ausfahrenden mit dem vor der Hofeinfahrt/Hofausfahrt abgestellten Kraftfahrzeug auch von dessen Führer durch die verursachte Behinderung mitverschuldet ist.
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