Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.607 Anfragen

Ausparkunfall beim Rückwärtsfahren

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall waren zwei Fahrzeuge zusammengestoßen, die beide rückwärts ausparken wollten. In einem solchen Fall ist eine hälftige Haftungsverteilung angemessen.

Der Vortrag einer Partei, dass sein Fahrzeug stand und bereits der erste Gang eingelegt war, reicht zur Erschütterung des Anscheinsbeweises zu Lasten des rückwärts Fahrenden nicht aus.


LG Marburg, 21.05.2014 - Az: 5 S 110/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG