Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.221 Anfragen

Anordnung eines beschränkten Haltverbots gegenüber einer Grundstückseinfahrt

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht nur dann ein Anspruch auf ein verkehrsrechtliches Einschreiten in Form des Erlasses eines beschränkten Haltverbots gegenüber einer Grundstückseinfahrt, wenn der betroffene Anwohner den Nachweis erbringt, dass durch das Parken gegenüber seiner Grundstücksausfahrt das Befahren oder Verlassen seines Grundstücks unmöglich gemacht wird oder aber durch die parkenden Fahrzeuge das Befahren der Einfahrt in einem Masse erschwert wird, so dass es dem betroffenen Anwohner unzumutbar ist, diesen Zustand hinzunehmen. Bei der entsprechenden Beurteilung, ob die Erschwernis unzumutbar ist, ist zu berücksichtigen, dass auch ein mehrmaliges Vor- und Zurücksetzen als zumutbar anzusehen ist.


VGH Bayern, 23.01.2014 - Az: 11 ZB 13.867

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin