Ein Kaskoversicherer darf einen einheitlichen Ausparkvorgang, bei dem es zu zwei Beschädigungen an einem Pkw gekommen ist (vorliegend: Stossfänger und Kotflügel), nicht als zwei getrennte Schadensfälle einordnen und daraufhin zweimal die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers abbuchen und eine zweifache Rückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse durchführen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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