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Ausparkvorgang mit zwei getrennten Schadensfällen und die Rückstufung der Kaskoversicherung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Kaskoversicherer darf einen einheitlichen Ausparkvorgang, bei dem es zu zwei Beschädigungen an einem Pkw gekommen ist (vorliegend: Stossfänger und Kotflügel), nicht als zwei getrennte Schadensfälle einordnen und daraufhin zweimal die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers abbuchen und eine zweifache Rückstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse durchführen.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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