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Vorsicht beim rückwärts ausparken - sonst kanns teuer werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Pkw rückwärts aus einem Parkplatz ausgefahren und hierbei mit einem anderen Pkw kollidiert, der im absoluten Halteverbot parkte. Der Ausparkende gab vorliegend an, beim Einsteigen nicht bewusst geschaut zu haben, ob am gegenüberliegenden Straßenrand jemand ein Kfz abgestellt hatte. Deshalb wurde der Pkw schlichtweg übersehen.

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AG Ebersberg, 16.05.2013 - Az: 1 C 1160/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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