Im vorliegenden Fall war ein Pkw rückwärts aus einem Parkplatz ausgefahren und hierbei mit einem anderen Pkw kollidiert, der im absoluten Halteverbot parkte. Der Ausparkende gab vorliegend an, beim Einsteigen nicht bewusst geschaut zu haben, ob am gegenüberliegenden Straßenrand jemand ein Kfz abgestellt hatte. Deshalb wurde der Pkw schlichtweg übersehen.
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AG Ebersberg, 16.05.2013 - Az: 1 C 1160/12
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