Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.072 Anfragen

Verkehrsunfall beim Ausparken

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es beim Ausparke zu einem Zusammenstoß zwischen dem ausfahrendem Fahrzeug und einem im absoluten Halteverbot stehenden Fahrzeug gekommen. In diesem Fall haftet der Ausparkende zu 80% und der verkehrswidrig Parkende zu 20% für den entstandenen Schaden.
Die von dem verkehrswidrig parkenden Kfz ausgehende Betriebsgefahr und das Mitverschulden in Form eines Verstoßes gegen §§ 39, 12 Nr.1 StVO durch das Parken in einer Halteverbotszone ist gegenüber der vom ausparkendem Kfz ausgehenden Betriebsgefahr und den dem Fahrer zuzurechnenden Verstoß gegen die Pflichten aus § 10 StVO nicht als derart geringfügig zu bewerten, dass es hinter dem überwiegenden Verursachungs- und Verschuldensbeitrag des Ausparkenden vollständig zurücktritt.


AG Halle/Saale, 07.12.2012 - Az: 91 C 1976/12

Hont Péter HetényiMartin BeckerAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant