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Unfall beim rückwärts Ausparken auf einem öffentlichen Parkplatz

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Parkt ein Verkehrsteilnehmer auf einem öffentlichen Parkplatz rückwärts aus und kommt es hierbei zu einer Kollision mit einem hinter dem ausparkenden Auto vorbeifahrenden Fahrzeug, so haftet der Ausparkende zu 80%.

Es ist hier nämlich die besondere Gefährlichkeit zu berücksichtigen, die das Rückwärtsfahren mit sich bringt.

Der Rückwärtsfahrende muss grundsätzlich erhöhte Wachsamkeit walten lassen und sich nach hinten umfassend versichern, dass er freie Fahrt hat.

Dies führt daher in aller Regel dazu, dass zu Lasten des Rückwärtsfahrenden der Anscheinsbeweis für ein Verschulden spricht.

Der Rückwärtsfahrende muss daher den Anscheinsbeweis entkräften durch den Vortrag von Tatsachen, die einen anderen Geschehensablauf nahe legen.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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