Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.860 Anfragen

Unfall beim rückwärts Ausparken auf einem öffentlichen Parkplatz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Parkt ein Verkehrsteilnehmer auf einem öffentlichen Parkplatz rückwärts aus und kommt es hierbei zu einer Kollision mit einem hinter dem ausparkenden Auto vorbeifahrenden Fahrzeug, so haftet der Ausparkende zu 80%.

Es ist hier nämlich die besondere Gefährlichkeit zu berücksichtigen, die das Rückwärtsfahren mit sich bringt.

Der Rückwärtsfahrende muss grundsätzlich erhöhte Wachsamkeit walten lassen und sich nach hinten umfassend versichern, dass er freie Fahrt hat.

Dies führt daher in aller Regel dazu, dass zu Lasten des Rückwärtsfahrenden der Anscheinsbeweis für ein Verschulden spricht.

Der Rückwärtsfahrende muss daher den Anscheinsbeweis entkräften durch den Vortrag von Tatsachen, die einen anderen Geschehensablauf nahe legen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant