Das Parken auf dem Gästeparkplatz eines Restaurants außerhalb der Öffnungszeiten stellt eine Besitzstörung dar und begründet einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten. Bei der Beauftragung eines Abschleppunternehmers handelt es sich um eine verhältnismäßige Ausübung des Selbsthilferechts. Es ist unerheblich, ob der Parkende beabsichtigt, das Restaurant zu einem späteren Zeitpunkt - während der Öffnungszeiten - aufzusuchen.
AG Lübeck, 20.02.2012 - Az: 33 C 3926/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe!
Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...