Im vorliegenden Fall mussten die Mieter einer Wohnung erleben, dass durch Decke bzw. Lüftungsschächte aus der unter ihrer Wohnung liegenden Ferienwohnung Zigarettenrauch drang und zu einer erheblichen Belästigung führte. Diese war so stark, dass es Augenjucken, tränenden Augen und Schleimhautreizungen kam - man kam sich zeitweise wie in einer Räucherkammer oder Raucherbar vor.
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AG Lübeck, 15.10.2013 - Az: 27 C 1549/13
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