Parkt ein Fahrzeug ohne Umweltplakette im ruhenden Verkehr, so liegt keine Ordnungswidrigkeit gemäss § 25 a StVG vor. Auch wenn § 25 a StVG bzgl. aller Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt, die durch Halten oder Parken erfüllt werden und nicht nur für Zuwiderhandlungen gegen §§ 12, 13 und 18 VIII StVO, so ist aber zu berücksichtigen, dass von einem parkenden Fahrzeug keine unmittelbare Gefahr in Bezug auf Partikelemissionen ausgeht. Es muss bei dem Verkehrszeichen