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Wenn geparkte Autos aufeinander rutschen ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war auf einem Privatgrundstück schnee- und glättebedingt ein Pkw in ein anderes Fahrzeug gerutscht. In diesem Fall besteht seitens des Geschädigten kein Schadensersatzanspruch, sofern das schadenverursachende Auto ordnungsgemäß abgestellt war. Ein Automatikfahrzeug ist ordnungsgemäß abgestellt, wenn die Parkposition "P" gewählt und die Handbremse angezogen wurde. In diesem Fall endet die Halterhaftung. Allein aus dem Abstellen eines Pkws auf einer möglicherweise eis- oder schneeglatten Fläche an einem Gefälle ist kein schuldhaftes Verhalten zu folgen.


LG Detmold, 14.04.2010 - Az: 10 S 150/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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