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Abschleppen vom Privatgrundstück - Halter haftet nicht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die für das Abschleppen eines Fahrzeuges von einem Privatparkplatz angefallenen Kosten können nur dem Fahrer angelastet werden. Der Halter des Fahrzeuges haftet nicht. Dies gilt auch für den Fall, daß der Fahrer zahlungsunfähig oder nicht ermittelbar ist.

§ 25a StVG kommt bei der privatrechtlichen Haftung nicht zur Anwendung.


LG Hamburg, 06.02.2006 - Az: 318 S 111/05 und 316 C 119/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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