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Abschleppen vom Privatgrundstück - Halter haftet nicht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die für das
Abschleppen eines Fahrzeuges von einem
Privatparkplatz angefallenen Kosten können nur dem Fahrer angelastet werden. Der
Halter des Fahrzeuges haftet nicht. Dies gilt auch für den Fall, daß der Fahrer zahlungsunfähig oder nicht ermittelbar ist.
§ 25a StVG kommt bei der privatrechtlichen Haftung nicht zur Anwendung.
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Simon, Mecklenburg Vorpommern