Hat ein Dritter im Anhörungsverfahren über einen Parkverstoß zugegeben, der verantwortliche Fahrer gewesen zu sein, so besteht keine Möglichkeit mehr, den Halter wegen des Verstoßes in Anspruch zu nehmen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Verantwortliche nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln ist.
AG Viechtach, 23.08.2005 - Az: 7 II OWi 605/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...