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Parkverstoß und Halterhaftung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Dritter im Anhörungsverfahren über einen Parkverstoß zugegeben, der verantwortliche Fahrer gewesen zu sein, so besteht keine Möglichkeit mehr, den Halter wegen des Verstoßes in Anspruch zu nehmen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Verantwortliche nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln ist.


AG Viechtach, 23.08.2005 - Az: 7 II OWi 605/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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