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Erzwingungshaft auch bei Strafzettel über 5 Euro

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde gegen einen Autofahrer rechtskräftig eine Geldbuße verhängt und weigert sich der Betroffene, diese zu zahlen, so kann notfalls Erzwingungshaft angedroht und auch vollstreckt werden. Es verstößt nicht gegen das Übermaßverbot, wenn die Erzwingungshaft bei einer nicht bezahlten Geldbuße von lediglich 5 Euro angeordnet wird.

Hinweis: Andere Gerichte sind anderer Auffassung (zB AG Lüdinghausen, 12.7.2005 - Az: 10 OWi-22/05).


AG Viechtach, 12.07.2005 - Az: 3 OWi 5095-517830-06/9


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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