Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.994 Anfragen

5 EUR Geldbuße - Erzwingungshaft?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer absolut geringfügigen Geldbuße von fünf Euro erfordert das Übermaßverbot über eine schriftliche Zahlungsaufforderung hinaus weitergehende Beitreibungsversuche beim Schuldner, wenn der Betroffene während der üblichen Arbeitszeiten nicht zuhause angetroffen wurde, bevor die Verhängung von Erzwingungshaft angeordnet wird.


AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - Az: 10 OWi-22/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim