Vor Erlaß eines Bescheides über die Beschlagnahme des Führerscheins ist seitens der Bußgeldstelle die Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen. Das Fahrverbot gilt als vollstreckt, wenn die Anrechnung der Dauer erfolgt.
AG Viechtach, 05.02.2007 - Az: 6 II OWi 198/07
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.