Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.869 Anfragen

Am Steuer eingeschlafen: grob fahrlässig?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur wenn für den Autofahrer deutliche erkennbare Ermüdungserscheinungen vorlagen, die ihn von der Weiterfahrt abhalten müssten, kann für den Fall des Einschlafens am Steuer ein grob fahrlässiges Verhalten angenommen werden.

Es lässt sich jedoch nicht auf vom Betroffenen verspürte deutliche Ermüdungserscheinungen schließen, wenn er auf der Autobahn eine Pause macht und dann eine Cola trinkt, die er bereits bei Fahrtantritt mitgenommen hatte.

Eine Leistungsbefreiung der Kaskoversicherung hinsichtlich des bei der Weiterfahrt durch Einschlafen am Steuer verursachten Unfalls kommt daher nicht in Betracht.


LG Rostock, 05.04.2001 - Az: 3 O 144/00

ECLI:DE:LGROSTO:2001:0405.3O144.00.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant