Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.557 Anfragen

Am Steuer eingeschlafen: grob fahrlässig?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur wenn für den Autofahrer deutliche erkennbare Ermüdungserscheinungen vorlagen, die ihn von der Weiterfahrt abhalten müssten, kann für den Fall des Einschlafens am Steuer ein grob fahrlässiges Verhalten angenommen werden.

Es lässt sich jedoch nicht auf vom Betroffenen verspürte deutliche Ermüdungserscheinungen schließen, wenn er auf der Autobahn eine Pause macht und dann eine Cola trinkt, die er bereits bei Fahrtantritt mitgenommen hatte.

Eine Leistungsbefreiung der Kaskoversicherung hinsichtlich des bei der Weiterfahrt durch Einschlafen am Steuer verursachten Unfalls kommt daher nicht in Betracht.


LG Rostock, 05.04.2001 - Az: 3 O 144/00

ECLI:DE:LGROSTO:2001:0405.3O144.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant