Kommt ein Fahrschüler innerhalb der Motorrad-Ausbildung zu Schaden, da er überfordert ist, so haftet der Fahrlehrer.
Ein Ausbilder wurde im vorliegenden Fall auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, da er bereits in der ersten Stunde eine Fahrt mit dem Motorrad angeordnet hatte. Hierbei kollidierte die Schülerin mit einem LKW und verletzte sich schwer.
Der Fahrlehrer hätte wissen müssen, dass die Schülerin mit einer halbstündigen Fahrübung nicht genügend vorbereitet war. Er hat somit seine Pflicht, die Schülerin vor Schaden zu bewahren, grob fahrlässig verletzt.
AG Viechtach - Az: 2 C 41/97
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.