- Verkehrsrecht
- Urteile
Parkscheibe im Rückfenster
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Parkscheibe darf auch im Rückfenster liegen, da es keinen vorgeschriebenen Stammplatz für diese gibt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nur vor, daß die Parkscheibe gut sichtbar sein müsse. Sie kann somit ebenso an Seitenfenstern befestigt werden oder beispielsweise auf der Hutablage liegen. Es kann Kontrolleuren zugemutet werden, für die kurze Zeit des Ablesens die Fahrbahn zu betreten.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.182 Beratungsanfragen
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant