- Verkehrsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 394.128 Anfragen
Parkscheibe im Rückfenster
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Parkscheibe darf auch im Rückfenster liegen, da es keinen vorgeschriebenen Stammplatz für diese gibt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nur vor, daß die Parkscheibe gut sichtbar sein müsse. Sie kann somit ebenso an Seitenfenstern befestigt werden oder beispielsweise auf der Hutablage liegen. Es kann Kontrolleuren zugemutet werden, für die kurze Zeit des Ablesens die Fahrbahn zu betreten.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.128 Beratungsanfragen
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz