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Parkscheibe - auch im Seitenfenster zulässig!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war die Parkscheibe im Seitenfenster (Fahrerseite) angebracht, was durchaus für § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO ("gut lesbar") ausreichen kann.

Die Sicht auf die Scheibe war jedoch durch ein an der Seite des Fahrzeugs sich befindendes Beet deutlich eingeschränkt, trotzdem aber noch möglich.

Aus diesem Grund erschien die Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG geboten.


AG Lüdinghausen, 20.04.2015 - Az: 19 OWi - 89 Js 399/15 - 25/15, 19 OWi 25/15

ECLI:DE:AGLH:2015:0420.19OWI89JS399.15.2.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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