Auf vielen Parkplätzen kann zeitlich begrenzt kostenlos geparkt werden. Hierbei ist es dann erforderlich, eine Parkscheibe zu verwenden.
Die Parkscheibe muss immer dann eingesetzt werden, wenn ein Verkehrszeichen darauf hinweist oder aber ein Parkscheinautomat ausgefallen ist. Beim Ausfall eines Parkscheinautomaten, gilt die Höchstparkdauer, die auf dem Automaten angegeben ist.
Was so einfach klingt, führt in der Praxis überraschend häufig zu einem Verwarnungsgeld, weil es schnell zu Unachtsamkeiten bei der Verwendung kommt.
Ein Zettel statt Parkscheibe ist natürlich ebenfalls nicht ausreichend. Hier fallen ebenfalls 20 € an.
Die Parkzeit auf der Parkscheibe ist auf den Strich der ersten halben Stunde nach Beginn des parkuhrpflichtigen Abschnittes zu stellen, wenn das Fahrzeug bereits vor der parkuhrpflichtigen Zeit abgestellt wird.
Verschneit die Frontscheibe im Winter, wird die Parkscheibe von herabfallendem Laub oder sonst wie verdeckt, so ist dies nicht schädlich. Es ist nicht Sache des Parkenden, dafür zu sorgen, dass die Frontscheibe freie Sicht auf die Parkscheibe gewährleistet.
Auch das Aussehen ist detailliert geregelt. Auf der Vorderseite muss außerdem das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein, und über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen. Es ist zudem eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben.
Damit die Zeit nochmals von vorne zu laufen beginnt, muss ein neuer Parkvorgang eingeleitet werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Parkbucht komplett verlassen wird, die Fahrt aufgenommen wird und dann erneut in einer Parkbucht - auch der gleichen wie vorher, sollte diese noch frei sein - geparkt wird.
Die Parkscheibe muss immer dann eingesetzt werden, wenn ein Verkehrszeichen darauf hinweist oder aber ein Parkscheinautomat ausgefallen ist. Beim Ausfall eines Parkscheinautomaten, gilt die Höchstparkdauer, die auf dem Automaten angegeben ist.
Was so einfach klingt, führt in der Praxis überraschend häufig zu einem Verwarnungsgeld, weil es schnell zu Unachtsamkeiten bei der Verwendung kommt.
Parkscheibe ist streng genormt
Für Individualismus ist bei der Parkscheibe kein Raum. Parkscheiben müssen blau-weiß und 11 cm breit sowie 15 cm hoch. Wer dies nicht beachtet, riskiert es, hierfür 20 € zahlen zu müssen. Erlaubt sind nur Ziffern und Schrift nach DIN 1451 und Farben nach DIN 6171.Ein Zettel statt Parkscheibe ist natürlich ebenfalls nicht ausreichend. Hier fallen ebenfalls 20 € an.
Richtige Einstellung der Parkscheibe
Die Parkscheibe darf nicht auf die genaue Ankunftszeit, sondern muss auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden. Wird dies nicht beachtet, kann ein Verwarnungsgeld von bis zu 40 € verhängt werden.Die Parkzeit auf der Parkscheibe ist auf den Strich der ersten halben Stunde nach Beginn des parkuhrpflichtigen Abschnittes zu stellen, wenn das Fahrzeug bereits vor der parkuhrpflichtigen Zeit abgestellt wird.
Richtiges Auslegen der Parkscheibe
Die Parkscheibe muss unter normalen Bedingungen gut lesbar im Fahrzeug liegen. Am besten ist die Ablage auf dem Armaturenbrett.Verschneit die Frontscheibe im Winter, wird die Parkscheibe von herabfallendem Laub oder sonst wie verdeckt, so ist dies nicht schädlich. Es ist nicht Sache des Parkenden, dafür zu sorgen, dass die Frontscheibe freie Sicht auf die Parkscheibe gewährleistet.
Elektronische Parkscheibe
Eine elektronische Parkscheibe darf verwendet werden, wenn sie eine Typengenehmigung hat. Wichtig ist, dass die elektronische Parkscheibe sich mit Hilfe eines elektronischen Bewegungsmelders beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellt. Die Zeit darf dann selbstverständlich nicht mehr weiterlaufen.Auch das Aussehen ist detailliert geregelt. Auf der Vorderseite muss außerdem das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein, und über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen. Es ist zudem eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben.
Parkzeit verlängern?
Es ist nicht zulässig, die Zeit auf der Parkscheibe nach Ende der erlaubten Parkzeit weiterzudrehen und die zulässige Parkdauer so zu „verlängern“. Es reicht auch nicht, sein Fahrzeug kurz vor- und zurückzufahren.Damit die Zeit nochmals von vorne zu laufen beginnt, muss ein neuer Parkvorgang eingeleitet werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Parkbucht komplett verlassen wird, die Fahrt aufgenommen wird und dann erneut in einer Parkbucht - auch der gleichen wie vorher, sollte diese noch frei sein - geparkt wird.
Parkzeit überschritten
Wird die erlaubte Parkzeit überschritten, muss der Parkende je nach Überschreitung unterschiedlich tief in die Tasche greifen| Überschreitung der Parkdauer | Verwarnungsgeld |
| bis zu 30 Minuten | 20 € |
| bis zu 60 Minuten | 25 € |
| bis zu 120 Minuten | 30 € |
| bis zu 180 Minuten | 35 € |
| mehr als 180 Minuten | 40 € |
Parken mit dem Motorrad
Eine Parkscheibe ist auch dann erforderlich, wenn mit dem Motorrad geparkt wird. Wie das Auslegen konkret umgesetzt werden soll, ist nicht vorgeschrieben.Parkscheibe auf Kundenparkplatz?
Der Betreiber eines Kundenparkplatzes kann die Regeln für das Parken auf seinem Grundstück festlegen und daher auch vorschreiben, dass eine Parkscheibe auszulegen ist. Wird dies nicht beachtet oder eine Höchstparkdauer überschritten darf der Betreiber eine Vertragsstrafe verhängen oder das Fahrzeug abschleppen.Stand: (letzte Änderung: 28.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Die Parkscheibe ist nicht auf die genaue Ankunftszeit, sondern auf die nächste halbe Stunde einzustellen. Wird das Fahrzeug bereits vor Beginn der parkuhrpflichtigen Zeit abgestellt, ist die Parkscheibe auf den Strich der ersten halben Stunde nach Beginn dieser Zeit zu stellen.
Eine elektronische Parkscheibe muss eine Typengenehmigung besitzen. Sie muss sich beim Abstellen des Motors automatisch auf die Ankunftszeit einstellen, darf nicht weiterlaufen, das Parken-Verkehrszeichen 314 auf der Vorderseite tragen und eine 24-Stunden-Zeitangabe mit mindestens zwei Zentimeter hohen Ziffern aufweisen.
Ein einfaches Weiterdrehen der Parkscheibe oder kurzes Vor- und Zurücksetzen reicht nicht aus. Um die Parkzeit erneut beginnen zu lassen, muss der Parkplatz verlassen, eine Fahrt aufgenommen und anschließend erneut in einer Parkbucht geparkt werden.
Ja, auch für Motorräder ist die Verwendung einer Parkscheibe erforderlich, sofern dies durch entsprechende Verkehrszeichen vorgeschrieben ist. Eine spezifische Art des Auslegens ist dabei rechtlich nicht vorgegeben.
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