Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.356 Anfragen

Parkplatzstreit: Schubsen erlaubt?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das blockieren eines Parkplatzes erlaubt dem Autofahrer eine drastische Gegenmaßnahme.

Das Gericht sprach im vorliegenden Fall einen Autofahrer frei, welcher sich mittels leichten Druck der Stoßstange den Weg eine durch einen Fußgänger blockierte Parklücke ermöglichte.

Auch trotz des Schubsens liegt keine Gefährdung des Parkplatzblockierers vor. Ihm muß jedoch durch mehrfaches Anhalten nur genügend Zeit zum Ausweichen eingeräumt werden. Auf keinen Fall darf der Blockierer verletzt werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Mag auch das Zufahren in Richtung auf den in der Parklücke stehende Blockierer nach schrittweisem Anhalten und die schließliche Berührung seines Knies Gewalt i. S. von § 240 Abs. 1 StGB gewesen sein, so fehlt es an der Verwerflichkeit der Nötigungshandlung i. S. von § 240 Abs. 2 StGB, d.h. an dem sozialethisch zu mißbilligenden Einsatz des Nötigungsmittels zu dem erstrebten Zweck.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Naumburg, 26.05.1997 - Az: 2 SS 54/97

ECLI:DE:OLGNAUM:1997:0526.2SS54.97.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant