Das blockieren eines Parkplatzes erlaubt dem Autofahrer eine drastische Gegenmaßnahme.
Das Gericht sprach im vorliegenden Fall einen Autofahrer frei, welcher sich mittels leichten Druck der Stoßstange den Weg eine durch einen Fußgänger blockierte Parklücke ermöglichte.
Auch trotz des Schubsens liegt keine Gefährdung des Parkplatzblockierers vor. Ihm muß jedoch durch mehrfaches Anhalten nur genügend Zeit zum Ausweichen eingeräumt werden. Auf keinen Fall darf der Blockierer verletzt werden.
Das Gericht sprach im vorliegenden Fall einen Autofahrer frei, welcher sich mittels leichten Druck der Stoßstange den Weg eine durch einen Fußgänger blockierte Parklücke ermöglichte.
Auch trotz des Schubsens liegt keine Gefährdung des Parkplatzblockierers vor. Ihm muß jedoch durch mehrfaches Anhalten nur genügend Zeit zum Ausweichen eingeräumt werden. Auf keinen Fall darf der Blockierer verletzt werden.
Hierzu führte das Gericht aus:
Mag auch das Zufahren in Richtung auf den in der Parklücke stehende Blockierer nach schrittweisem Anhalten und die schließliche Berührung seines Knies Gewalt i. S. von § 240 Abs. 1 StGB gewesen sein, so fehlt es an der Verwerflichkeit der Nötigungshandlung i. S. von § 240 Abs. 2 StGB, d.h. an dem sozialethisch zu mißbilligenden Einsatz des Nötigungsmittels zu dem erstrebten Zweck.Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG Naumburg, 26.05.1997 - Az: 2 SS 54/97
ECLI:DE:OLGNAUM:1997:0526.2SS54.97.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


