Wurde bei einer geforderten
MPU eine gefälschte Haaranalyse abgegeben, die einen
Drogenkonsum verneint und wurde aufgrund dessen die Wiedererteilung einer vorher wegen Drogenfahrt entzogenen
Fahrerlaubnis erreicht, so kann die Fahrerlaubnis nach Kenntniserlangung der Fälschung rechtmäßig entzogen werden.
Das positive Ergebnis des Gutachtens ist dann nicht mehr aufrechtzuerhalten, so dass die Eignungszweifel wieder bestehen und deshalb die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.
Da der Befund gefälscht ist, hat das bei der MPU ausgesprochene Votum keine Gültigkeit mehr.