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Entziehung der Fahrerlaubnis - MPU umgehen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Autofahrer kann nach Ablauf der Sperrfrist unabhängig von einer MPU eine in eine in einem anderen EU-Land erworbene Fahrerlaubnis nutzen.

Dies gilt auch dann, wenn die Fahrerlaubnis während der Sperrfrist erworben wurde. Es ist unerheblich, ob die Fahrerlaubnis nur zum Zwecke der Umgehung inländischer Vorschriften erworben wurde.

Anmerkung AnwaltOnline:

Seit dem 19.01.2007 gilt die 3. EU-Führerschein-Richtlinie (2006/126/EG). Die Bundesrepublik darf seither ihre Rechtsvorschriften und damit auch die hier geltenden Beschränkungen, insbesondere die Erforderlichkeit einer MPU, auf Fahrerlaubnisse anwenden, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworben worden sind.

In MPU-Fällen können daher Führerscheine, die im Ausland ab dem 19.01.2007 erworben worden sind, eingezogen werden, wenn im Inland eine MPU vorgeschrieben gewesen wäre.


OLG München, 31.10.2026 - Az: 4 St RR 222/06

ECLI:DE:OLGMUEN:2007:0129.4ST.RR222.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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