Ein medizinisch-psychologisches Gutachten, das die Kraftfahreignung bejaht, kann ernsthaft in Frage gestellt werden, wenn dieses auf einer falschen Tatsachengrundlage beruht. Vorliegend hatte der Bewerber wahrheitswidrig angegeben, seit der letzten aktenkundigen Verkehrsauffälligkeit sei nichts mehr vorgefallen.
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - Az: 16 B 666/07
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